Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die zivilrechtlichen Regeln der durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Zum Familienrecht zählen auch die Rechtsbeziehungen von Personen, die durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft miteinander verbunden sind.

Wir beraten und vertreten Sie

  • im Rahmen von Trennung und Ehescheidung einschließlich der Folgesachen wie insbesondere Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
  • bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt einschließlich des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder (Ausbildungsunterhalt) und nachehelichem Unterhalt
  • in Auseinandersetzungen um die Ehewohnung und den Hausrat
  • bei der Beantragung und Verteidigung der Elterliche Sorge mit ihren Teilbereichen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden, bei Inobhutnahmen und der Beantragung  familienfördernder Maßnahmen der öffentlichen Hand
  • bei der Trennung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • in Partnerschaftssachen
  • in Betreuungs– und Vormundschaftssachen
  • bei der Geltendmachung und Abwehr von Elternunterhalt insbesondere auch in den Fällen des Sozialhilferegresses

Das Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Michael Frowein als Fachanwalt für Familienrecht, vertreten wird er durch Rechtsanwalt Peter Frowein